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Steuererklärung für unsere Ruheständler

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Seit über 10 Jahren Erfahrungen im Steuerrecht.

Liebe Rentnerinnen und Rentner,

wir sind schon seit über 10 Jahren im Bereich des Steuerrechts unterwegs und kennen somit einige Tricks um einer Steuerbelastung zu entgehen.

 

Rente beziehende/Rente beziehende Personen sind grundsätzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet oder Eine Personen in Rente/Rente beziehende Person ist grundsätzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte den jährlichen Grundfreibetrag übersteigt. Seit dem Jahr 2017 beträgt der Grundfreibetrag → 9.408 Euro für Ledige und 18.816 Euro für Verheiratete. Sollten Sie nach Abzug des Rentenfreibetrages → steuerpflichtig sein, gibt es natürlich auch einige Aufwendungen die sich steuer mindernd auswirken können. Zum Beispiel Spenden, Krankheitskosten, haushaltsnahen Dienstleistungen, Versicherungen, etc.

 

Wir beraten Sie gerne bei einem persönlichen Gespräch und klären Sie auf, welche steuerlichen Vorteile wir Ihnen verschaffen können.

Wir helfen Ihnen durch den Steuer-Dschungel

FÜR SIE

Wir erstellen Ihre Steuererklärung.

STEUERVORTEILE

Wir schöpfen für Sie individuelle Steuervorteile aus.

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Wir beraten Sie zu fairen Preisen.

ZULAGEN

Wir schauen für Sie welche Zulagen & Förderungen Ihnen zustehen.

Unsere Leistungen im Detail

  • behalten die Rechtsentwicklung im Blick,
  • erstellen Ihre Steuererklärung,
  • korrespondieren mit dem Finanzamt,
  • schöpfen individuelle Steuervorteile aus,
  • sind für Ihre Fragen da,
  • sparen für Sie bares Geld und
  • stellen alle wichtigen Anträge für Sie!
  • aus Kapitalvermögen (z. B. Dividenden, Veräußerung von Kapitalforderungen und Zinsen),
  • aus privaten Veräußerungsgeschäften und
  • aus Vermietung und Verpachtung haben.
  • Antrag auf Elterngeld
  • Antrag auf Investitionszulage nach §§ 3 bis 4 InvZulG 1999
  • Antrag auf Kindergeld im Sinne des Einkommensteuergesetzes
  • Antrag auf Lohnsteuerermäßigung und
  • Antrag zur steuerlichen Förderung der zusätzlichen Altersversorgung nach dem AVmG („Riester-Rente“)
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